Unter dem Aktenzeichen 3 O 17493/20 hat das Landgericht München am 20. Januar 2022 ein interessantes Urteil gefällt.
Laut Urteil ist die Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung des Websitebesuchers rechtswidrig. Dem Besucher entsteht ein Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz. Dem Kläger sei ein Schaden entstanden, da seine IP-Adresse (welche ein personenbezogenes Datum ist) ohne dessen Einwilligung an Google in den USA übermittelt wurde.… Weiterlesen
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